Prüfungen und Abschlüsse

Die Ausbildung endet mit einer schriftlichen Prüfung in den o.g. Fächern, ein Fach kann durch eine Projektarbeit ersetzt werden. Gegebenenfalls erfolgt eine mündliche Prüfung.

Schriftliche Prüfungsfächer

Fachbezogener Lernbereich
  • Elektroenergiemanagement
  • Elektronische Systeme
  • Fahrzeugtechnische Systeme

Ein Prüfungsteil kann durch eine schriftliche Facharbeit ersetzt werden.

Übergreifender Lernbereich
  • Mathematik
  • Englisch
  • Deutsch/Kommunikation
Mündliche Prüfungsfächer können alle Fächer der Stundentafel sein.

Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfling die Berechtigung, den Titel „Staatlich geprüfte Technikerin“ oder „Staatlich geprüfter Techniker“ zu tragen.

Durch den berufsübergreifenden Unterricht kann mit der abgelegten Prüfung die Fachhochschulreife erworben werden. Hiermit wird ein Studium an einer Fachhochschule mit dem Bachelorabschluss und eventuell weiterführend dem Masterabschluss ermöglicht.

  • Die „Staatlich geprüfte Technikerin“, der „Staatlich geprüfter Techniker“ sind geschützte Berufsbezeichnungen. Sie dürfen nur nach einem bestandenen staatlichen Examen im Anschluss an eine entsprechende Aufstiegsweiterbildung an einer Fachschule geführt werden.
  • Das BBZ bietet die Beschulung kostenfrei an. Zu bedenken sind die Lebenshaltungskosten. Es besteht, abhängig von den persönlichen Voraussetzungen, die Möglichkeit der Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BAFöG), in Form eines zinsgünstigen Darlehens oder nach dem Schüler-BAföG.
  • Die Qualifikationen der Staatlich geprüften Techniker, Betriebswirte und Gestalter werden auf Niveau sechs (von acht), also dem Bachelorniveau, des DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen des BMBF und der KMK) eingeordnet.